Sehr geehrter Herr Kreisel,
nach dem Bruch der Ampel-Regierung ist es sehr schwer einzuschätzen was aus der zuletzt geplanten Altersvorsorge-Reform werden wird. Auch gibt es nach wie vor deutliche Kritik an der Riester-Rente, für welche eine Reform dringend angeraten wäre. Wir kennen Sie als Befürworter der Riester-Rente und möchten Ihnen gerne ein paar Fragen stellen.
1. Die Medien zeigen oft eine negative Stimmung zur Riester-Rente und es wird auch der Eindruck vermittelt, sie könne ihrem Auftrag nicht mehr gerecht werden. Was antworten Sie diesen Kritikern und wie sehen Sie im Moment die Zukunft der Riester-Rente?
So wie es auch Kritiker von Bausparverträgen, der eigenen Immobilie oder der Aktie gibt, so wird es auch immer Kritiker und Gegner der Riester-Rente geben. Doch auf Riester scheinen sich viele besonders eingeschossen zu haben. All die Kritiker sehen sich wegen der seit Jahren fallenden Vertragszahlen zudem bestärkt. Dies ist jedoch weniger als Erfolg der Kritiker zu werten, als dem Verschulden der Politik. Die Riester-Rente ist trotz dem veränderten Markt (Zinsumfeld und die notwendige Rechnungszinsabsenkung) nicht reformiert worden. Dies hatte zur Folge, dass sich fast alle Anbieter aus dem Neugeschäft verabschieden mussten. Die Nachfrage nach der Riester-Rente bestand weiterhin, allerdings konnte diese Nachfrage wegen fehlenden Angeboten nicht bedient werden. Dies hätte die neue Altersvorsorgereform ändern sollen.
Die Riester-Rente wird auch ohne die geplante Altersvorsorgereform eine Art Wiedergeburt erleben. Der garantierte Rechnungszins kann ab Januar 2025 statt bisher 0,25% dann mit 1% angesetzt werden. Für die Versicherer ist es somit wieder möglich die gesetzlich geforderte 100% Beitragsgarantie zu erfüllen. Auch wirft die zuletzt geplante Altersvorsorgereform ihre Schatten voraus. So soll es künftig für die Riestersparer viele Verbesserungen geben. Aber es sind für neue Verträge auch einige Verschlechterungen geplant. So soll es nach der Reform keine Möglichkeit mehr geben Absicherungskomponenten optional einschließen zu können zum Beispiel für eine Sparzielgarantie im Falle einer Berufsunfähigkeit! Und auch die Hinterbliebenenversorgung im Todesfall während der Rentenphase soll nur noch sehr eingeschränkt möglich sein mit 10 Jahren Rentengarantiezeit! Vielen Menschen sind solche Sicherheiten sehr wichtig. Die nun wichtige Aufgabe eines jeden Beraters und Vermittlers wird es sein, seine Kunden und Interessenten jetzt schon darüber zu informieren. Dies wird einen weiteren großen Schub geben. Die Zukunft der Riester-Rente stufe ich deshalb als sehr positiv ein!
2. Eine Kritik lautet, von der Riester-Rente würden die Lebensversicherer profitieren, nicht aber die Sparer. Fondslösungen ohne Rentenzwang wären die bessere Altersvorsorge. Wie stehen Sie zu dieser Kritik?
Die Riester-Rente war noch niemals allein den Versicherern vorbehalten. Anfangs hatten auch alle Fondsgesellschaften einen Riester-Fondssparplan im Angebot. Warum heute nicht mehr, wenn laut Behauptung des Fondsverbands BVI ein Riester-Fondssparplan im Vergleich zu einer Riester- Rentenversicherung doch so viel kostengünstiger und besser sei? Nein, diese Kritik ist nicht fair. Statt dessen sind die Riester-Fondssparpläne gefloppt! Dies lag in der Regel u.a. daran, dass ein automatisierter Sicherungsmechanismus statt fand, als die Börsen schwächelten und deshalb in Rentenfonds umgeschichtet wurde. Und als die Marktzinsen wieder anstiegen, erfuhren diese Rentenfonds nach zwischenzeitlichen Kursgewinnen schmerzhafte Kursverluste. Solche Extreme sind bei einem Versicherer nicht möglich, weil das Sicherungsvermögen solche Schwankungen nicht kennt. Ach ja: Der einzige noch übrig gebliebene Riester-Fondssparplananbieter hat immerhin doppelt so hohe Abschlusskosten wie jeder Versicherer!
Fondslösungen ohne Rentenzwang wären die bessere Altersvorsorge? Mir scheint, der BVI verwechselt Altersvorsorge mit Geldanlage. Ja, es ist schon wichtig darauf zu achten, bis zum Rentenbeginn möglichst viel Vorsorgekapital angespart zu haben. Aber es ist auch wichtig darauf zu achten, was passiert anschließend mit meinem Kapital? Eine Altersvorsorge, die ausgegeben werden kann und meist auch ausgegeben wird, ist keine Altersvorsorge mehr. Ein unrühmliches Beispiel hierfür ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). In meinen 36 Jahren Berufserfahrung erlebe ich, dass die lebenslange Verrentung der bAV die absolute Ausnahme darstellt. Die bAV wird statt dessen einmalig abgefunden und das Kapital bleibt meist nicht lange erhalten. So etwas hat für mich nichts mit Altersvorsorge zu tun. Der Gesetzgeber täte nach meinem Verständnis sehr gut daran, bei einer staatlich geförderten Altersvorsorge eine Kapitalauszahlung zu verhindern oder zumindest stark zu begrenzen.
Ja, eine lebenslange Rentenzahlung erachte ich als dringend notwendig. Lebenslange Ausgaben brauchen lebenslange Einnahmen. Eine lebenslange Rentenzahlung stellt für mich auch kein Rendite-Killer dar. Das angesparte Vorsorgekapital wird lediglich über einen längeren Zeitraum verteilt ausbezahlt. In der Summe erhält der Rentner in der Regel deutlich mehr.
3. Mit der Altersvorsorgereform war geplant, durch das neue Altersvorsorgedepot auch reine Fondslösungen staatlich zu fördern. Was halten Sie von solchen Plänen?
Es war ein ganz besonderes Anliegen von Christian Lindner und seiner FDP, die Aktienkultur in Deutschland zu stärken. Dies wird von mir uneingeschränkt unterstützt. Fondsprodukte, als reine Anlagedepots oder auch als Fondspolicen, haben in meiner Kundenberatung schon immer absolute Priorität. Dies gilt ebenso auch für all meine Kollegen unseres Vertriebsunternehmens. Wenn Sie die verwalteten Fondsbestände unserer Investment- und Versicherungspartner ansehen wird dies sehr deutlich.
Die Bürger hätten nach den letzten Plänen ab 2026 zwischen der Riester-Rente mit 100% bzw. 80% Beitragsgarantie und dem neuen Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie entscheiden können. Beide Varianten hätten die gleiche staatliche Förderung erhalten sollen. Beides hätte sich zudem auch nicht ausgeschlossen, denn beide Varianten hätten gleichzeitig angespart werden können und hätten die Förderung im Verhältnis der jeweils geleisteten Beiträge erhalten. Generell finde ich es jedoch sehr gut, dass man als Vermittler künftig sowohl die sicherheitsorientierten als auch die renditeorientierten Vorsorgesparer bedienen wird können.
Selbstverständlich würden wir Vermittler auch von einem künftigen Altersvorsorgedepot profitieren können. Denn wer als Vermittler die Interessen seiner Kunden in den Mittelpunkt seiner Beratung stellt, darf sich Neuem nicht verschließen. Als Berater sehe ich es als meine wichtigste Aufgabe meinen Kunden genau danach zu fragen welche Kriterien sein neuer Altersvorsorgevertrag für ihn erfüllen muss. Genau deshalb habe ich schon vor Jahren meine 10 Goldenen Riester-Fragen entwickelt.
4. Eine weitere Kritik lautet, dass anscheinend jeder vierte Riester-Vertrag vorzeitig gekündigt wird.
Eine Riester-Rente wird ganz sicher nicht häufiger gekündigt oder stillgelegt als jede andere Form der Lebens- und Rentenversicherung. Wer dies behauptet, der muss dann bitte belegbare Zahlen und Nachweise liefern.
Dass mancher Riester-Vertrag im Laufe der Zeit nicht mehr bespart wird, das ist auch dem ganz besonderen Umstand der staatlichen Förderung geschuldet. Denn wenn jemand aus dem Kreise der Föderberechtigten heraus fällt, wird der Vertrag verständlicherweise sehr oft stillgelegt. Dies kann vielerlei Gründe haben: Beginn einer Selbständigkeit, ein bisher mittelbar förderberechtigter Ehepartner nach der Scheidung etc. Deshalb muss die Förderberechtigung dringend von der SV-Pflicht entkoppelt werden! Obwohl dies schon lange gefordert wird und auch von der eingesetzten Rentenkommission so vorgeschlagen wurde, blieb dieser entscheidende Punkt bei der geplanten Altersvorsorgereform leider erneut unberücksichtigt!
5. Was entgegnen Sie der Kritik, die Riester-Rente weise viel zu hohe Kosten aus und sei zu teuer?
Eine solche Kritik ist immer berechtigt, denn Kosten gehen zu Lasten der Rendite. Und manche Kostenstrukturen erscheinen durchaus sehr grenzwertig. Dennoch kann ich diese Kritik pauschal so nicht stehen lassen. Selbstverständlich kann man einen Altersvorsorgevertrag sehr schlank gestalten. Ein Altersvorsorgevertrag kann aber auch verschiedene Optionen bieten, so dass er auf Sicht von Jahrzehnten möglichst vielen Veränderungen im Laufe des Lebens Rechnung tragen kann. Ein Vertrag, der flexibler ist und der mehr kann, kostet natürlich mehr. Sollte ein Kunde nicht selbst entscheiden dürfen ob und auf welche Mehrleistung er Wert legt? Bei einem Autokauf wird auch niemand davon abgehalten mehr Geld ausgeben für ein Auto, mit welchem er zum Beispiel komfortabler, schneller oder sicherer ans Ziel kommt.
Ausschließlich auf die Kosten zu schauen ohne die Qualität und Leistung zu bewerten ist deshalb falsch. Was wir brauchen ist keine Kostenobergrenze, wie von Verbraucherschützern vehement gefordert. Dies beweist auch mehr als deutlich das bisher so grandios gescheiterte PEPP, was für PanEuropäisches Privates Pensionsprodukt steht. Sowohl Verbraucherschützer als auch Riester-Gegner waren maßgeblich an der Entwicklung beteiligt und ein entscheidender Bestandteil ist ein Kostendeckel. Leider blieb es bei einer immerhin gut gedachten Idee für ein grundsätzlich gutes Produkt. Denn den Anbietern war es wegen diesem Kostendeckel ganz einfach nicht möglich ein solches Produkt umzusetzen.
Altersvorsorge passiert nicht einfach so und von alleine. Altersvorsorge muss nicht nur in der Theorie funktionieren. Altersvorsorge muss praktisch umsetzbar sein. Altersvorsorge muss von uns Vermittlern aktiv und individuell beraten und auch verkauft werden, sonst passiert da nichts. Statt dessen bräuchte es den Fokus auf ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis: Value for Money für die Bewertung des Kundennutzens eines Altersvorsorgeproduktes!
6. Welches sind Ihre Vorschläge an die Politik?
Wichtige Weichen wurden schon gestellt mit dem zuletzt vorliegenden Gesetzesentwurf für die staatlich geförderte Altersvorsorge. Die Verbände hatten bis zum 18. Oktober 2024 Zeit für ihre Stellungnahmen sowie um ggf. Änderungssvorschläge einzubringen. Ich persönlich erachte es als dringend notwendig weiter auf die Politik einzuwirken um wichtige Korrekturen einzufordern.
Durch den Bruch der Ampel scheint die Altervorsorgereform erst einmal auf Eis gelegt. Die geplante Reform zeigte durchaus in die richtige Richtung, auch mit dem Altersvorsorgedepot. Allerdings besteht nun die gute Chance bei einigen Punkten notwendigerweise nachzubessern. So sollte es zum Beispiel nicht nur den Fondsgesellschaften möglich sein komplett in Aktien zu investieren, sondern dies sollte auch den Rentenversicherern erlaubt werden. Denn sonst hätte dies für mich ein ganz besonderes „Gschmäckle“ gegen die Versicherungswirtschaft, welche in Wirklichkeit doch tatsächlich alleine dafür sorgt, dass Menschen im Ruhestand sich dauerhaft auf lebenslange Einnahmen garantiert verlassen können. Außerdem wäre sonst die Gefahr viel zu groß, dass künftig bestehende Riesterrenten gekündigt und zugunsten der Fondsgesellschaften in das Altersvorsorgedepot umgedeckt würden!
Wichtige Forderungen meinerseits wären:
1. Auf die Beitragsgarantie verzichten!
Mit dem geplanten Altersvorsorgedepot wollte der Gesetzgeber nun die schon länger geforderte Möglichkeit ohne eine Beitragsgarantie vorzusorgen umsetzen. Warum aber soll ausgerechnet den Riestersparern mit einer Fondspolice diese gute Möglichkeit verwehrt bleiben? Denn bei der Riester-Rente sollte es nach den bisherigen Vorschlägen lediglich die Möglichkeit geben zwischen 80% und 100% Beitragsgarantie entscheiden zu können. Ich wünsche mir für die Riester-Rente neben der Beitragsgarantie optional ebenfalls auf die Beitragsgarantie ganz verzichten zu können.
2. Absicherungskomponenten beibehalten!
Bisher ist es möglich eine Absicherung zum Beispiel gegen eine Berufsunfähigkeit einzubauen, sofern diese Absicherung 20% des Beitrags nicht übersteigt. Der bisherige Gesetzesentwurf sah dagegen keinerlei dieser Absicherungen mehr vor! Zumindest bei Riester-Rentenversicherungen soll dies bitte weiterhin möglich sein!
3. Hinterbliebenenversorgung nicht einschränken!
Bisher ist es den Versicherern vorbehalten für wie lange sie eine Rentengarantiezeit oder auch eine Restkapitalauszahlung anbieten. Nach der Reform soll es nur noch die Option für eine 10-jährige Rentengarantiezeit geben! Das ist kompletter Unfug! Die besten Anbieter konnten bisher eine Rentengarantiezeit von bis zu 38 Jahren anbieten! Verbraucher sollen bitte weiterhin selbst entscheiden können ob und wie lange sie eine Rentengarantiezeit vereinbaren wollen. Ich habe den dringenden Appell an die Politik die Rentengarantiezeit zugunsten der Hinterbliebenen nicht einzuschränken!
4. Förderberechtigung ausweiten!
Die aktuell geltende Förderberechtigung ist mit der Unterscheidung zwischen unmittelbarer und mittelbarer Förderberechtigung viel zu kompliziert und durch die Sozialversicherungspflicht zu sehr eingeschränkt. Eine Entkoppelung von der SV-Pflicht ist deshalb dringend notwendig!
5. Keine Zeit mehr verlieren!
Die dringend notwendige Reform der staatliche geförderten privaten Altersvorsorge wurde leider schon mehrmals verschoben. Dasselbe gilt natürlich auch für die Reformierung der gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Verschenkte Zeit ist immer auch verlorene Zeit, welche nicht so einfach wieder eingefangen werden kann und was die Situation weiter verschärft. Parteipolitische Spielchen müssen unbedingt zurück gestellt werden. Was wir jetzt zügig brauchen, das ist eine tragfähige Lösung für heutige und für künftige Generationen und das darf nicht nur zu Lasten der jüngeren Generation geschehen.
Herr Kreisel, vielen Dank, dass Sie zu uns zu diesem Interview zur Verfügung standen.
04.08.2022
Die Politik muss den jungen Menschen die Wahrheit sagen!
(Interview DFIAV)
11.10.2021
Ausweg aus der Riester-Sackgasse: Die Politik ist gefordert wie noch nie zuvor!
(Interview im Versicherungsbote)
Reinhard Kreisel
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